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Pressemitteilung

ÖDP-Bundestagsdirektkandidat Dieter Feldmeier äußert sich zum Schlachthofskandal in Selm

Als “unfassbar, erschütternd und abscheulich“ hat der ÖDP-Bundestagskandidat Dieter Feldmeier die kürzlich aus einem Schlachthof in Selm heimlich aufgenommenen und veröffentlichten Videoaufzeichnungen bezeichnet. Die Veterinärbehörden ermitteln nun wegen des Verdachts des illegalen Schächtens (betäubungsloses Schlachten) hunderter Schafe und Rinder in einem Schlachthof im westfälischen Selm. Diese Art der Schlachtung ist in Deutschland verboten.

"Wieder einmal kommen schreckliche Bilder aus einem Schlachthof, wieder einmal hört man von den zuständigen Behörden, dass es sich um einen "Einzelfall" handelt, der sich "nicht wiederholen dürfe", so Feldmeier.

"Jedoch hat das Veterinäramt hier auf ganzer Linie versagt. Trotz Hinweisen und obwohl dem Betrieb vor einigen Jahren bereits die gleichen Tierschutzvergehen schon nachgewiesen wurden, haben die Behörden viel zu spät reagiert." führt er weiter aus.

"Die ÖDP setzt sich konsequent für einen besseren Tierschutz ein. So schalteten wir erst kürzlich unsere MdEP, Manuela Ripa, ein, um gegen Rindertransporte z. B. von trächtigen Kühen nach Kasachstan und Algerien vorzugehen. Von ihr wurden die Fälle vor den Untersuchungsausschuss des Europaparlamentes gebracht."

Dieter Feldmeier stellte nun einen Sechs-Punkte-Plan vor, um künftig Tieren solches Leid zu ersparen und gleichzeitig die Verbraucher die unbewusst so produziertes Fleisch kaufen, zu schützen:

- Kameraüberwachung der kompletten Schlachtbetriebe und bereits der Tiertransporter - hierzu ist erst die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen notwendig. Die Bilder sind im Anschluss für mindestens 7 Tage vorzuhalten.

- Die Veterinärämter müssen finanziell und personell aufgestockt werden, damit sie ihren Pflichten und Aufgaben, z.B. die Schlachtungen zu überwachen, nachkommen können. Diese Anwesenheitspflicht ist trotz der Kameraüberwachung aufrecht zu erhalten.

- Schlachter dürfen nur mit dem Nachweis einer entsprechenden Ausbildung beschäftigt werden. In die Ausbildung muss (mehr) Tierschutz mit einfließen.

- Die gesetzlich möglichen Strafen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz müssen besser ausgereizt werden. Beihilfe zu Verstößen (z. B. für das Wegschauen durch Mitarbeiter des Veterinäramtes) muss strafbar werden.

- Mindestens einmal jährlich sind die Maschinen, Schlachtwerkzeuge und sonstige technischen Einrichtung durch unabhängige Stellen zu prüfen.

- Hof- und Weideschlachtungen müssen einfacher genehmigt und bei Förderungen bevorzugt werden.

Weiter appellierte er: "Wo immer möglich, sollte man sich sein Fleisch auf einem Hofladen oder einem ansässigen Metzger kaufen. Hierbei sollte man jedoch darauf achten, dass dieser noch selber schlachtet. Denn inzwischen kommt leider auch bei vielen Metzgern das Fleisch von den Schlachthöfen."

Hintergrundinfo:

https://www.tagesschau.de/investigativ/fakt/schlachthof-schaechtung-101.html

Kontakt zu Dieter Feldmeier:

Dieter.Feldmeieroedp.de

Telefon 09089 3579946

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